Elektronische Signatur
Wir haben uns entschieden, ab 01.06.2025 unsere Dokumente (u.a, Tierschutzverträge, Spendenbescheinigungen etc.) mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Bisher haben wir alle Dokumente
- auf Papier ausgedruckt,
- händisch unterschrieben,
- danach entweder per Post versendet oder
- das Dokument eingescannt und per Email an die Empfänger weitergeleitet.
Im Vergleich zu der bisherigen Vorgehensweise bietet der Einsatz der elektronischen Signatur gravierende Vorteile:
- umweltfreundlich (Wegfall von unzähligen Papierdokumenten),
- deutlich effizienter,
- kostengünstiger (Wegfall teurer Druckerpatronen) und
- für uns wesentlich bequemer.
Es gibt 3 unterschiedliche elektronische Signaturen:
- Einfache elektronische Signatur (EES)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Wir haben uns für die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) entschieden. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Dabei wird dem unterzeichneten Dokument ein einmaliger Signaturschlüssel beigefügt, mit dem der Unterzeichner eindeutig zu identifizieren ist und womit sichergestellt wird, dass nach der Unterzeichnung des Dokuments keinerlei Änderungen mehr vorgenommen wurden.
So kann der oder die Empfänger*in sicher sein, dass das Dokument vom Absender stammt und Inhalte nicht verfälscht wurden. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur bietet für beide Parteien, also Unterzeichner*in und Empfänger*in, einen Schutz vor Manipulation und Fälschung. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist ebenso rechtsgültig wie eine händische Unterschrift in Papierform!
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur wird nach eIDAS anerkannt.
Mit der eIDAS-Verordnung (electronic identification, authentication and trust services) wird ein einheitlicher und europaweit gültiger Standard für elektronische Signaturen gesetzt. Diese Ver-ordnung wurde 2014 vom Europäischen Parlament ins Leben gerufen und definiert technische Prozesse sowie verbindliche Bedingungen für elektronische Signaturen. Auf diese Weise wird ein sicheres und rechtsgültiges Versenden digitaler Dokumente gewährleistet. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bildet die mittlere Sicherheitsstufe der 3 elektronischen Signaturen und ist ebenso rechtswirksam wie eine physische, handschriftliche Unterschrift.